Skip to main content Skip to page footer

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand des Vertrages  

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Guidly UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend in Kurzform „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.  

1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.  

1.3. Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Internet, Public Relations, Corporate Design, Promotion und Direktwerbung. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen der Agentur.  

2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Agenturvertrags  

2.1. Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden der Agentur auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden der Agentur mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt die Agentur über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen Tagen widerspricht.  

2.2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.  

2.3. Für die Agentur ist die vollständige, ordnungsgemäße und funktionsfähige Fertigstellung einer Dienstleistung, hier speziell die einer Website/Onlineshop, nach der technischen Realisierung erfüllt und abrechenbar. Die Onlineschaltung versteht sich exklusive und ist kostenfrei.  

3. Urheber- und Nutzungsrechte  

3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorar für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gelten, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gelten für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.  

3.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.  

3.3. Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden.  

3.4. Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.  

3.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.  

3.6. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.  

4. Vergütung

4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. 

4.2 Ein dem Kunden gewährtes Zahlungsziel setzt für jeden Einzelauftrag ein ausreichend verfügbares Kreditlimit voraus. Übersteigt der jeweilige Auftrag das verfügbare Kreditlimit, ist die Agentur berechtigt, diesen und weitere Aufträge nur gegen Vorkasse oder eine Sicherheit in Form einer Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu erbringen. Das gleiche gilt, wenn der Agentur nach der Auftragsbestätigung Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen.

4.3 Gleicht der Kunde eine Forderung zum vereinbarten Fälligkeitstermin ganz oder teilweise nicht aus, ist die Agentur berechtigt, getroffene Skonto-Vereinbarungen sowie Vereinbarungen über Zahlungsziele, für alle zu diesem Zeitpunkt offenen Forderungen zu widerrufen und diese sofort fällig zu stellen. Die Agentur ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder eine Sicherheit in Form einer Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen.

4.4 Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf einem der Bankkonten der Agentur gutgeschrieben ist.

4.5 Die Agentur ist berechtigt, bei Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Bei Verzug ist die Agentur berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und Mahngebühren zu verlangen. Das Recht der Agentur einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

4.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden, mit einem Gegenrecht, das nicht auf einem Recht aus dem diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegenden Vertrag beruht, ist ausgeschlossen.

4.7 Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen. Es wird eine angemessene Aufwandsentschädigung für die bereits erbrachte Arbeit der Agentur geschuldet. Diese berechnet sich nach dem bisherigen Aufwand, den die Agentur dezidiert ihrer Forderungsaufstellung beilegt.

4.8 Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

5. Verzug, Retourekosten

5.1 Mit Geldschulden kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht zu der vertraglich bestimmten Zeit leistet, spätestens jedoch 10 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung.

5.2 Bei jeder Scheckretoure oder mangels Deckung nicht eingelöster Lastschrift hat der Kunde der Agentur von Dritten berechneten Kosten zu ersetzen und darüber hinaus eine Pauschale in Höhe von 10,00 Euro zu zahlen.

5.3 Wenn trotz Mahnung die geschuldete Forderung innerhalb eines Monats nach Rechnungsstellung nicht ausgeglichen wird behält sich die Agentur vor die Webpräsenz vom Netz zu nehmen.

5.3 Ist der Kunde mit drei Monatsbeiträgen in Verzug wird sofort die gesamte Forderungssumme über die Gesamtlaufzeit des Vertrages fällig.

6. Zusatzleistungen  

6.1. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachkalkulation.  

6.2. Die Agentur vermittelt auch Leasing-Verträge und Hosting-Verträge mit Dritten (Anbietern). Soweit nicht anders vereinbart, entstehen aus diesen Verträgen keine Ansprüche gegen die Agentur, da sie nicht Vertragspartner wird. Sie wird den Kunden jedoch bei Kräften unterstützen, etwaige Ansprüche aus dem Leistungsverhältnis zwischen Kunden und Anbieter zu verfolgen.  

8. Geheimhaltungspflicht der Agentur  

Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.  

9. Pflichten des Kunden  

9.1. Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen spätestens 7 Werktage nach erstem Gesprächstermin (Webtermin) unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt.  

9.2. Der Kunde wird von der Agentur dazu aufgefordert, den nach seinen Vorgaben erstellten Design-Entwurf für eine Website (inklusive Änderungswünschen) innerhalb von 5 Werktagen freizugeben. Erfolgt keine Rückmeldung des Kunden innerhalb des oben genannten Zeitraums, behält sich die Agentur vor, die fehlende Reaktion als Freigabe zu werten und mit der technischen Umsetzung zu beginnen.  

9.3. Der Kunde ist berechtigt, im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister zu erteilen; voraus geht die Rücksprache und das Einvernehmen mit der Agentur.  

10. Gewährleistung und Haftung der Agentur  

10.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur verpflichtet sich, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden erfolgt unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form. Erachtet die Agentur für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, empfiehlt sie dies. Es wird sodann angeregt, dass der Kunde eine juristische Prüfung durchführt.  Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.  

10.2. Der Kunde stellt die Agentur frei von Ansprüchen, die auf Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden basieren und in den Werbemaßnahmen enthalten sind. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe. Sie hilft dem Kunden auf Nachfrage, die Schutzfähigkeit zu erlangen.  

10.3. Die Agentur haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Sofern die Agentur den Kunden außerhalb der Vertragsleistung beraten hat, haftet sie nur bei ausdrücklicher vorheriger Zusicherung für die Gebrauchstüchtigkeit und die Eignung der Ware. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung der Agentur auch im Rahmen der vorhergehenden Absätze auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.  Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Erfüllung einer Beschaffenheitsgarantie.  

10.4. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung der Agentur ausgeschlossen. Die Regelungen des § 651 Satz 3 BGB bleiben hiervon unberührt.  

11. Gesamthaftung  

11.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach den vorstehenden Bedingungen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.  

11.2. Die Begrenzung nach 10.1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.  

11.3. Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.  

12. Verwertungsgesellschaften  

12.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.  

12.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.  

13. Leistungen Dritter  

13.1. Von der Agentur eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Agentur eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.  

13.2. Die Agentur arbeitet mit einem Hosting-Dienstleister zusammen. Der Hostingvertrag kommt direkt zwischen ihm und dem Kunden zustande. Die Agentur hat den Dienstleister danach ausgewählt, dass dieser eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel gewährleisten kann. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Agentur oder dem Hosting-Dienstleister liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. Wir weisen darauf hin, dass der Hosting-Dienstleister idR mit dem Kunden vereinbart, dass er den Zugang zu den Leistungen beschränken kann, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.  

14. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten  

Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten werden vom Kunden nicht eingefordert. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.  

15. Media-Planung und Media-Durchführung  

15.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet die Agentur dem Kunden durch diese Leistungen nicht.  

15.2. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Agentur nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermines durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Agentur nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur entsteht dadurch nicht.  

16. Vertragsdauer, Kündigungsfristen  

Agenturverträge sind Laufzeitverträge, die auf eine bestimmte Zeit geschlossen werden. Die jeweilige Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht drei Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.  

17. Streitigkeiten 

Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt, um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und Agentur zu gleichen Teilen geteilt.  

18. Datenverarbeitung 

Im Rahmen unserer Geschäftsbedingungen anfallende personenbezogene Daten werden bei der Agentur und bei ausliefernden Stellen zweckgebunden verarbeitet und genutzt. Im Übrigen speichert, verändert oder übermittelt bzw. nutzet die Agentur diese Daten ausschließlich im Rahmen der §§ 4 Abs. 1., 28 Abs.1 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).  

19. Schlussbestimmungen  

19.1. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunde zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form vereinbart. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einzelne Bestandteile der vertraglichen Vereinbarungen.  

19.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.  

19.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen ist Bielefeld.  

19.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.